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Eine Hand hält ein Megafon, daneben steht geschrieben '§DSGVO 25.05.2018'

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Tradition trifft auf Innovation

DSGVO

Seit dem 25. Mai 2018 gilt die EU-Datenschutzgrundverordnung. Gerade wenn es um Kinder und Jugendliche geht, ist der sensible Umgang mit an Schulen zu verarbeitenden personenbezogenen Daten besonders wichtig.

Wir bieten hinreichend Garantien, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung im Einklang mit den Anforderungen der DSGVO nach Artikel 28 Absatz 1 erfolgt.

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